Jetzt beschlossen – Wärmepumpen Förderungen 2024 – Im Überblick

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Wärmepumpen-Mannheim-Heidelberg
Wärmepumpen Kaskade installiert im Odenwald

Das Heizungsgesetz wurde verabschiedet – Die Wärmepumpen profitieren

Die Bundesregierung hat ein neues Förderkonzept für den Einbau von Wärmepumpen & Heizungen ab dem Jahr 2024 vorgestellt. Das bisherige BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird weiterentwickelt und soll nun speziell auf den Einsatz erneuerbarer Energien ausgerichtet sein. So sollen Eigenheimbesitzer künftig sowohl Zuschüsse als auch Förderkredite erhalten. Dabei wird ein einheitlicher Sockelbetrag von 30 % gewährt, der durch zusätzliche Zuschläge noch weiter erhöht werden kann. Insgesamt soll eine maximale Förderung von 70 % möglich sein. Mit dieser Initiative möchte die Bundesregierung den Einsatz von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreiben und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ab 1. Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien einbauen und betreiben z.B Wärmepumpen.

Die Pflicht gilt für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.

Förderfähige Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt

Beim Austausch der Heizung sind die maximal förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro begrenzt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus handelt. Im Jahre 2023 liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Kosten die in der Verbindung mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen. Dazu zählt auch die Umstellung auf Niedertemperatur Heizkörper oder Fußbodenheizung. Neue Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, werden nicht unterstützt, auch wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien wie Biogas betrieben werden. Selbstverständlich gilt dies auch für Wärmepumpen.

Förderung im Überblick

Einkommensbonus 30%: Der Einkommensbonus wird bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro gewährt. Der Bonus steht ausschließlich denjenigen zur Verfügung, die Ihre Immobilie selbst bewohnen.

Geschwindigkeitsbonus 20%: Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur für selbst genutzte Immobilien. Voraussetzung ist, dass die alte Heizung mindestens 20 Jahre alt ist und fossile Brennstoffe verwendet (Öl- oder Gasheizung) hat. Der Bonus wird bis zum Jahre 2028 gewährt, wonach er jährlich 2% verliert. Dadurch soll der schnelle Umstieg auf erneuerbares Heizen belohnt werden. Dadurch wird der frühzeitige umstieg auf Wärmepumpen belohnt.

Grundförderung 30%: Die Grundförderung wird gewährt für den Umstieg auf erneuerbares Heizen. Dies hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

Förderbeispiel 2023

Anlagekosten = 45.000€
Grundförderung 25% = 11.250€
Heizungstauschbonus 10% = 4.500€
(% aus maximalem Investitionsvolumen von 60.000€)

Gesamtinvestition = 29.250€

Förderbeispiel 2024

Anlagekosten = 45.000€
Grundförderung 30% = 9.000€
Geschwindigkeitsbonus 20% = 6.000€
(% aus maximalem Investitionsvolumen von 30.000€)

Gesamtinvestition = 30.000€

Kredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Im Rahmen der staatlichen Förderung bietet die KfW-Bank zinsvergünstigte Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen an. Neben Investitionskostenzuschüssen können alle Bürgerinnen und Bürger, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, von diesem Angebot profitieren. Diese Kredite sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung eines Heizungstauschs in der aktuellen Hochzinsphase zu reduzieren und zeitlich zu strecken. Das Ministerium erwartet, dass viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch machen werden, um ihre Heizungsanlage auf den neuesten Stand zu bringen und dadurch Energie und Kosten zu sparen. Die Kredite ermöglichen eine langfristige Planung für Ihren zukünftigen Heizungswechsel. Im Zuge dessen ist auch eine Kombination durch ein Managementsystem für Wärmepumpe und Photovoltaikanlage ein Vorteil

Parallel hat die KfW das Förderprogramm 442 gestartet, um die Installation und Anschaffung für Photovoltaiksysteme zu erleichtern. Das KfW-Förderprogramm 442 richtet sich auf die Förderung für den Erwerb einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher und einer Ladestation in Kombination mit einem elektrischen Fahrzeug.

Änderung der Durchführer: Beim BAFA ist weiterhin die Förderung der Effizienzmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragbar. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW gefördert.

Unser Fördergeld-Komplettservice

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Wir kümmern uns um die Förderung für Sie

Mit unserem Komplettservice holen wir die maximale Förderung für Sie raus! 

Wir übernehmen dabei die Prüfung der technischen Mindestanforderungen sowie die Antragsstellung beim KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).Gefördert werden alle Kosten die in der Verbindung mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen. Dazu zählt auch die Umstellung auf Niedertemperatur Heizkörper oder Fußbodenheizung.

Quellen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html