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Förderungen

Unser Fördergeld-Komplettservice

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

 

Ihre Förderung, Unser Service

Gefördert werden alle Kosten die in der Verbindung mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen.
Dazu zählt auch die Umstellung auf Niedertemperatur Heizkörper oder Fußbodenheizung.


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Sichern Sie sich bis zu 70% staatliche Unterstützung für Ihren nachhaltigen Heizungsumbau!

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Was wird gefördert?

 

In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Effiziente, Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen, Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen, Austauschprämie für Ölheizungen.

 

Die neuen Förderungen für den Heizungstausch

 
Eine Basisförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -Eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht.
 
Ein Effizienz-Bonus von 5% für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
 
Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen 2 Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
 
Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).
 
Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier für selbstnutzende Eigentümer – bei einem Fördersatz von 70% - also 21.000 Euro.
 
Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
 
Zu beachten ist:
Künftig ist mit der Antragstellung für die Heizungsförderung wie für sonstige Effizienzmaßnahmen (also bei KfW und BAFA) verpflichtend ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen (gilt noch nicht für die Übergangsregelung). Dies ist notwendig, damit die Förderung tatsächlich für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung stehen kann.
 
(Quelle: BAFA-Website)
 

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